Gefängnisseelsorge
Der Gesetzgeber hat die Gefängnisseelsorge im Strafvollzugsgesetz festgeschrieben und räumt der Kirche große Freiheiten ein. Etwa 300 Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten in deutschen Justizvollzugsanstalten. Jederzeit ist es Pfarrern möglich, Gefangene zu besuchen und sie in ihrer Religionsausübung als Vertreter der Kirchen zu unterstützen, ohne dabei selbst Teil des Strafvollzugs zu sein. Sogar in die Häftlingsakten darf der Pfarrer schauen, wenn es sein seelsorgerlicher Auftrag gebietet.
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Evangelische Gefängnisseelsorge Gießen
Pfarrer Johannes Blum-Seebach
Justizvollzugsanstalt Gießen
Telefon (Büro) 0641 948 2373
E-Mail johannes.blum-seebach@ekhn.de