Dekanat Gießen

Angebote und Themen

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          Dekanatssynode

          Gewählte Vertreter der Kirchengemeinden und kirchlicher Einrichtungen in und um die Stadt Gießen bilden die Dekanatssynode. Auch wenn sich das geistliche Miteinander in der Synode nicht mit dem parlamentarischem Ringen um politische Mehrheiten vergleichen lässt, ist der Begriff Kirchenparlament durchaus angebracht. Die rund 70 Synodalen wählen den Dekanatssynodalvorstand (DSV).

          Der Dekanatssynodalvorstand (DSV)

          Zum Vorstand, der die Angelegenheiten des Dekanats etwa in Finanz- und Personalangelegenheiten regelt, gehört der im Januar 2022 mit großer Mehrheit wiedergewählte Vorsitzende Gerhard Schulze-Velmede (Heuchelheim). Seine Stellvertreterin ist Heike Scherneck. Weiter gehören dem Leitungsgremium an: Gernot Jaczkowski, Dr. Ulrich Müller, Brita Ratzel und Carsten Rausch, außerdem die Pfarrerinnen Carolin Kalbhenn und Imogen Kasemir-Arnold sowie Stadtjugendpfarrer Alexander Klein sowie Dekan André Witte-Karp und stellvertretender Dekan Andreas Specht aufgrund ihres Amtes. Der elfköpfige Vorstand wird bis 2027 im Amt sein.

          Die Dekanatssynode

          Die Dekanatssynode wird gebildet aus Delegierten der 26 evangelischen Gemeinde des Dekanats und berufenen Mitgliedern. In der Synode sind ehrenamtliche tätige Gemeindemitglieder in der Mehrheit, hauptamtliche Pfarrerinnen oder Pfarrer in der Minderheit. Die Wahlordnung legt fest, dass die Zahl der hauptamtlich im Dienst der Evangelische Kirche stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer etwa ein Drittel der Mitglieder der Synode beträgt.  Die Dekanatssynode Gießen hat 70 stimmberechtigte Mitglieder. Die Synode tagt zwei- bis dreimal im Jahr.

          Die Amtszeit der Dekanatssynode dauert jeweils 6 Jahre, die Wahlperiode folgt der Legislaturperiode der Kirchenvorstände. Diese wurden zuletzt im April 2021 gewählt und traten ihr Amt im Oktober 2021 an. Die Dekanatssynode konstituierte sich im Januar 2022.

          Die Dekanatsausschüsse

          Für einzelne Arbeitsbereiche und besondere Aufgaben benennt und wählt die Dekanatssynode Verantwortliche und Mitglieder in Dekanats-Ausschüsse.

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          Worüber die Synode berät und entscheidet

          Laut Kirchenordnung hat das Dekanat die Aufgabe, „das kirchliche Leben in der Region zu gestalten und so das Evangelium in seinem Bereich zu bezeugen.“ Als Leitungsorgan ist die Synode verantwortlich für die Entwicklung der kirchlichen Tätigkeitsbereiche in seinem Gebiet und fördert neue kirchliche Arbeit in seinem Gebiet. Dazu gehören zum Beispiel die Jugendarbeit, die Familienbildung, die Kindertagesstätten und Familienzentren oder die Öffentlichkeitsarbeit. Die Dekanatssynode entscheidet über den jährlichen Haushalt, also die Verteilung der von der Gesamtkirche zugewiesenen Mittel auf die vom Dekanat verantwortete kirchliche Arbeit.

           

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