Evangelische Dekanatssynode will ethische Konflikte beraten
„Selbstbestimmtes Sterben“ im Mittelpunkt
24.03.2014 mhart Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In Gesprächsgruppen wurden die ethischen Probleme des Wunsches nach "selbstbestimmtem Sterben" dikutiert.Dekan Frank-Tilo Becher hatte den Gemeindevertretern berichtet, das die Fragen zum so genannten „selbstbestimmten Sterben“ zu den seelsorgerlichen Herausforderungen von Pfarrerinnen und Pfarrer gehören und inzwischen eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst haben. Zuletzt hatten der katholische Theologe Hans Küng und der frühere MDR-Intendant Udo Reiter öffentlich das Recht für sich eingefordert, ihr Leben „selbstbestimmt und menschenwürdig“ zu beenden. Becher unterstrich, dass es nicht um die Beschneidung individueller Freiheit oder Bevormundung der Betroffenen gehe. Der Wunsch nach Sterbehilfe sei aber eine „grundlegende und tiefgreifende Anfrage an das christliche Selbstverständnis, an den Glauben, aber auch an gesellschaftliche Werte“. In der Synodendebatte hoben Gemeindevertreter hervor, dass die evangelische Kirche nicht über Menschen urteile, die sich in großer Not selbst töteten. Eine kirchliche Bestattung etwa dürfe nach Kirchenrecht nicht verwehrt werden. Es gehe vielmehr um die ethischen Konflikte für engste Angehörige, Ärzte oder Pflegepersonal, denen die Tötung auferlegt würde.
Redner wiesen auch auf die größer werdende Zahl pflegebedürftiger Menschen hin. Sie warnten davor, dass ein gesellschaftliches Klima entstehe, in dem alten Menschen die Frage aufgedrängt werde, ob sie zur Belastung geworden seien. Die moderne Gesellschaft neige dazu, das „Angewiesen-Sein auf andere Menschen“ dem Bild vom „makellosen Idealmenschen“ unterzuordnen. „Das Leben beginnt mit der Hilflosigkeit des Säuglings und endet mit der Hilflosigkeit des Schwerkranken oder Sterbenden“, so Klaus Weißgerber, Pfarrer für Gesellschaftliche Verantwortung. Das werde heute oft verdrängt. In diesem Zusammenhang seien evangelische Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen herausgefordert, auch wenn die Zuwendung für pflegebedürftige Menschen nach wirtschaftlichen Kriterien nicht rentabel sei.
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