Dekanat Gießen

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanates Gießen zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

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          Die Hochzeit

          Die Evangelische Kirche freut sich wenn ein Paar anlässlich seiner Eheschließung um den Segen Gottes bittet und kirchlich heiratet. Beim Hochzeits-Gottesdienst feiern Frau und Mann gemeinsam mit Verwandten, Freunden, Bekannten und der Gemeinde den Beginn der Ehe und versprechen sich vor Gott, beieinander zu bleiben "in guten wie in schlechten Zeiten". Sie beten, dass ihre Partnerschaft gelingt und bitten um den Segen für ihre Gemeinschaft.

          Wer kann evangelisch heiraten?

          Paare können evangelisch heiraten, wenn einer der Partner evangelisch ist und eine evangelische Trauung wünscht. Eine standesamtliche Trauung muss der kirchlichen vorausgehen.

          Welche Aufgabe haben Trauzeugen?

          In der evangelischen Kirche haben Trauzeugen keine offizielle Funktion wie etwa in der katholischen Kirche. Sie können jedoch als Begleitung des Brautpaares im Rahmen einer feierlichen Gestaltung des Traugottesdienstes mitwirken.

          Wo soll der Traugottesdienst stattfinden?

          Der Traugottesdienst findet grundsätzlich in einer Kirche oder einem anderen Gottesdienstraum statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann er an anderen Orten stattfinden. Nach der Anmeldung der Hochzeit in der zuständigen Gemeinde führt ein Pfarrer oder eine Pfarrerin mit dem Brautpaar Angehörigen ein persönliches Gespräch und erläutert dabei auch Form und Inhalt des Gottesdienstes. Soll die Trauung durch einen anderen Pfarrer oder eine andere Pfarrerin oder an einem anderen Ort vorgenommen werden, so ist die Einverständnis der zuständigen (Wohnort-) Gemeinde erforderlich. Diese wird mit einer sogenannten "Dimissoriale" erteilt. Informationen dazu gibt es im Gemeindebüro vor Ort.

          Wer sucht die Musik für den Traugottesdienst aus?

          Die Organistin oder der Organist der Kirchengemeinde gestaltet in der Regel den Traugottesdienst musikalisch. Schön ist es, wenn die Brautleute dazu selbst Ideen einbringen. Die musikalische Gestaltung muss jedoch dem kirchlichen Rahmen entsprechen. Pfarrer/-in und Kirchenmusiker/-in beraten das Brautpaar gerne.

          Darf man bei der Trauung fotografieren oder filmen?

          Zum Fotografieren und Filmen gibt es zu Beginn des Traugottesdienstes, während des Einzuges des Brautpaares und am Schluß beim Auszug viele Gelegenheiten. Während des Gottesdienstes legen viele Gemeinden Wert darauf, dass kein Fotograf oder Videokameramann den Gottesdienst stört. Nach intensiven Beratungen haben einige Kirchenvorstände daher beschlossen, keine Aufnahmen zuzulassen. Andere Gemeinden gestatten solche Aufnahmen während des Gottesdienstes, bitten aber darum, dass Fotografieren oder Filmen nicht störend oder ablenkend wirken. Sie raten, unter Verwandten und Freunden zu verabreden, dass möglichst nur eine Person fotografiert oder filmt - so unauffällig wie es geht.

          Wenn die Pfarrerin oder der Pfarrer vom Brautpaar gebeten werden, ist sie oder er gerne bereit, sich auch nach dem Gottesdienst noch einmal zu einem Erinnerungsfoto mit dem Paar vor den Altar zu stellen.

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