Dekanat Gießen

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          Kirchenpräsident Jung führt in Gießen 140 Lehrkräfte ein

          „Religion ist das Fach für grundlegende Fragen“

          Kirchenpräsident Dr. Volker Jung überreicht den neuen Religionslehrerinnen und -lehrern die Bevollkmächtigungsurkunde. (Foto: K. Friese)

          Rund 140 evangelische Religionslehrerinnen und -lehrer aus Hessen und Rheinland-Pfalz sind am 21. Mai in der Gießener Petruskirche in ihren Dienst an öffentlichen Schulen eingeführt worden.

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          Dr. Volker Jung, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) überreichte den jungen Lehrkräften die sogenannte Bevollmächtigungsurkunde. Sie unterrichten künftig an Schulen aller Bildungszweige evangelische Religion. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Religionslehrer neben der staatlichen Lehrbefähigung auch eine kirchliche Vollmacht, die es ihnen erlaubt, Religionsunterricht zu erteilen.

          "Religionsunterricht als Chance, Menschen und Gesellschaft zu stärken"

          Religionslehrer seien nicht im institutionellen Eigeninteresse der Kirche an den Schulen. Sie würden im Fach Religion mit Kindern und Jugendlichen „grundlegende Fragen unseres Zusammenlebens“ klären, so der Kirchenpräsident bei der Einführung in Gießen. So könne der Religionsunterricht dazu beitragen, „Fundamentalismus und Fanatismus jeder Art“ entgegenzuwirken. Religiös gebildete Menschen könnten diese „schlechte Religiosität“ erkennen. „Gute Religiosität“ sei dagegen ein Glaube, der „um den Schatz und den Reichtum religiöser Traditionen weiß und zugleich kritisch mit ihnen umgehen kann“, so Jung. Gute Religiosität sei darüber hinaus in der Lage, die Menschen „stark zu machen“ und „dem Leben aller zu dienen“. Für Religionslehrerinnen und Religionslehrer sei es zugleich wichtig, sich nicht nur als Lehrende, sondern immer auch als „selbst Lernende“ zu begreifen. Im Religionsunterricht müsse es um „gelebte Religion“ gehen und nicht um ein bloßes Vermitteln von Faktenwissen. Deshalb sprach sich Jung auch für einen konfessionellen Religionsunterricht und gegen das Fach Religionskunde aus, wie es etwa in Berlin-Brandenburg auf dem Stundenplan steht.

           

          Dass der Religionsunterricht neben der Suche nach Antworten auf Lebens- und Glaubensfragen auch Raum zur Selbstfindung und Urteilsbildung biete, das geistliche Erleben ermögliche, in die Welt des Glaubens einführe und den Dialog verschiedener Religionen fördere, hob Pfarrer Karl-Heinz Lerch, Direktor des Kirchlichen Schulamtes in Gießen, hervor. In einer weltlich geprägten Gesellschaft, die zunehmend an wirtschaftlichen Zielen orientiert sei, soll der Religionsunterricht junge Menschen in der Entwicklung ihrer Humanität, Identität und Orientierung begleiten.

           

          Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

          Insgesamt gibt es im Bereich der EKHN knapp 1700 Schulen, an denen rund 6000 Religionslehrerinnen und -lehrer tätig sind. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Der Religionsunterricht wird in Hessen von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet. Die Schulen und Schulämter sorgen für die Organisation und die Rahmenbedingungen des konfessionellen Religionsunterrichtes, wie er im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung begründet ist. Die Kirchen sind zuständig für die Inhalte des Religionsunterrichtes und für die Unterstützung und Begleitung aller, die das Fach unterrichten. Wer evangelische Religion unterrichten will, muss eine fachliche Qualifikation nachweisen, die in der Regel durch ein Hochschulstudium und das Referendariat erworben wird. Außerdem muss man die Bevollmächtigung der evangelischen Kirche dafür haben. Alle neu eingeführten Lehrerinnen und Lehrer haben an einer Bevollmächtigungstagung teilgenommen, die von einem der fünf Kirchlichen Schulämter in der EKHN angeboten wurde.

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