6. Warum haben wir den Betriebsvertrag gekündigt?
Das Evangelische Dekanat Gießen und die Kirchengemeinden haben den 2003 geschlossenen Betriebsvertrag für die Evangelischen Kindertageseinrichtungen in Biebertal zum Ende des Jahres 2025 fristgemäß gekündigt.
Mit der Kündigung reagierten wir darauf, dass die Gemeinde Biebertal die seit mehreren Jahren geführten Verhandlungen über neue Betriebsverträge mit uns nicht zum Abschluss gebracht hat.
Wir bedauern es sehr, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, gemeinsam zu guten, tragfähigen und zukunftsweisenden Entscheidungen für die Sicherung und Weiterentwicklung des Betreuungsangebots in Biebertal zu kommen.
Kommune wie Kirche hatten die Neuverhandlungen für Betriebsverträge angestrebt und im Jahr 2020 aufgenommen. Im Sommer 2023 waren die Beratungen in der Form zu einem Abschluss gekommen, dass die Ergebnisse seitens der Bürgermeisterin den politischen Gremien vorgelegt werden konnten. Leider haben die Gremien nicht zustimmen können und Nachverhandlungen zu Punkten gefordert, über die bereits lange und intensive Verhandlungen geführt und Spielräume ausgereizt waren.
Die Kündigung des alten Vertrags war der logische Schritt, um nach vielen Jahren der Unsicherheit endlich Entscheidungen zu bekommen.
Was war zuletzt unlösbar?
- Bei den kircheneigenen Gebäuden hat die EKHN bereits vor einigen Jahren die Regelung revidiert, nach der der Unterhalt der Gebäude „in Dach und Fach“ im Verhältnis von 50:50 finanziert wird. Im Altvertrag mit der Gemeinde Biebertal findet sich diese Regelung noch. Dies war kirchlicherseits einer der Gründe, neue Verträge zu verhandeln. Die in den Verhandlungen gefundene Formulierung besagt, dass der Finanzierungsanteil der Gemeinde im Vorfeld jeweils abgestimmt wird. Die kommunalen Gremien haben diese Regelung zurückgewiesen.
- Bei den Fragen zum Haushalt ging es um den Wunsch der Gemeinde, unmittelbar über die Haushalte der evangelischen Kitas entscheiden und diese genehmigen oder auch ablehnen zu können. An diesem Punkt können wir nicht mitgehen, da bei einem freien Träger die Haushaltsverantwortung beim Träger liegt. Die Evangelische Kirche muss aus rechtlichen Gründen darauf bestehen, die Verantwortung für die Kita-Haushalte zu behalten. Unser Vorschlag war: Sieht die Gemeinde Änderungsbedarf, wird dieser selbstverständlich gemeinsam erörtert und miteinander abgestimmt.
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