Arbeitshilfe für Kirchengemeinden
Unsagbares sagbar machen
EKD
17.06.2014
mhart
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Dabei gilt das „Null-Toleranz-Prinzip“ – keine Toleranz gegenüber den Tätern, dabei Transparenz bei der Aufklärung und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt. Die Arbeitshilfe soll dabei helfen, einen Vorfall sexualisierter Gewalt zu bewältigen. Sie zeigt auf, welche Prozesse für Kirchengemeinden und Einrichtungen empfehlenswert sind, um die Geschehnisse aufzuarbeiten und als Institution wieder zu „gesunden“.
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