Weitere Sonntagsöffnung gekippt
Mehr Sonntag statt Einkaufen in Gießen
HartmannSonntags bleiben die Geschäfte zu23.02.2017 mhart Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Absage von zwei verkaufsoffenen Sonntagen ist eine Reaktion auf die Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts im November 2016. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte im November 2016 eine Ausnahme von dem in der Verfassung verankerten Sonntagsschutz beim „Suppenfest“ abgelehnt.
Die Verwaltungsrichter hatten bezweifelt, dass das Marktgeschehen beim Suppenfest einen Besucherstrom auslöst, der in der Folge auch eine Ladenöffnung gerechtfertigt hätte. Geklagt hatten die Gewerkschaft Ver.di und der Katholische Arbeitnehmerbund (KAB), die gemeinsam mit dem Evangelischen Dekanat Gießen die „Allianz für den freien Sonntag“ in Gießen bilden. Sie hatten kritisiert, aus der Möglichkeit, anlassbezogen Geschäfte zu öffnen, sei das Schaffen von Anlässen geworden, um maximal öffnen zu können.
Für die Ausgestaltung der nun noch zwei Sonntagsöffnungen würden die Details im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geklärt, hieß es von der Sprecherin der Stadt Gießen. Für die Planung 2018 werde es Gespräche geben.
In den zurückliegenden Wochen gab es auf verschiedensten Ebenen zwischen der Stadt, dem Handel, der Gewerkschaft und der Evangelischen Kirche Gespräche, um den Sonntags-Streit zu schlichten. Stadtkirchenpfarrer Klaus Weißgerber und Dekan Frank-Tilo Becher haben etwa mit der Stadt Gießen aber auch mit Vertretern der Stadt Wetzlar gesprochen, die sich ebenfalls um eine einvernehmliche Lösung des Konflikts bemühen.
Es geht um Gemeinschaft, nicht um kirchliche Interessen
Der Evangelischen Kirche geht es beim Sonntagsschutz nicht um die Wahrung kirchlicher Interessen. Der Sonntag sei wichtig für alle Menschen, für unsere Familien und für die Gemeinschaft, die wir in Freundeskreisen, Vereinen, Kirchengemeinden und bei Festen pflegen - und dafür sollte Zeit sein, hatte Dekan Frank-Tilo Becher nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im November gesagt.
Letztlich bestimmt nicht die Kirche über Sonntagsöffnungen, sondern berufe sich auf den in der Verfassung festgeschriebenen Sonntagsschutz, auf das Hessische Ladenöffnungsgesetz sowie entsprechende Gerichtsurteile zum Sonntagsschutz, an denen sich die Städte als Genehmigungsbehörden orientieren müssen.
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