Bundesweites Gedenken 28. August
Ökumenischer Gottesdienst: Gedenken an die Opfer der Flutkatastrophe
Bildquelle: Diakonie RWL/Diakonie KatastrophenhilfeEs braucht große tatkräftige Hilfe sowie finanzielle Unterstützung, um die Hochwasserschäden 2021 zu beseitigen - hier die Situation in Bad Münstereifel03.08.2021 red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
gettyimages/Zbynek PospisilEine Frau betet in einer leeren Kirche.Mit einem ökumenischen Gottesdienst im Aachener Dom wollen die evangelische und die katholische Kirche sowie die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen am 28. August 2021 um 10.00 Uhr der Opfer der Flutkatastrophe gedenken.
Bedorf-Strohm und Bätzing zu Gast
Dieser wird vom Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, dem Vorsitzenden der ACK, Erzpriester Radu Constantin Miron, sowie mit Vertreterinnen und Vertreter anderer Religionen gestaltet.
„Die Flutkatastrophe hat Menschenleben ausgelöscht und Existenzen zerstört. Die vielen Toten, die Trauernden und alle, die jetzt vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, sollen nicht vergessen sein. Im Gottesdienst wollen wir sie vor Gott bringen und ihn um seinen Beistand und Trost bitten.“, erklären Landesbischof Bedford-Strohm und Bischof Bätzing.
Den Helferinnen und Helfern Danke sagen
„Wir sind überwältigt von der Hilfe und Solidarität, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und gerade auch aus dem Ausland den Menschen in den Flutgebieten entgegenbringen. Dafür wollen wir Gott danken.
Wir haben den Ort Aachen gewählt, weil er zentral in Europa liegt. Damit wollen wir daran erinnern, dass auch unsere Nachbarn in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg von der Flutkatastrophe betroffen waren und sind“, so Bischof Bätzing und Landesbischof Bedford-Strohm.
Betroffene sind eingeladen
Zu dem Gottesdienst eingeladen werden Betroffene der Flutkatastrophe, Helferinnen und Helfer, Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger sowie die Verfassungsorgane, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer und Repräsentantinnen und Repräsentanten der betroffenen Nachbarländer.
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