Dekanat Gießen

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          Evangelische Kirche in Deutschland

          Kirchenpräsident Jung geht für den EKD-Rat ins Rennen

          EKHN/RahnKirchenpräsident Jung: "Gottes Willkommenkultur"umsetzenKirchenpräsident Volker Jung

          Er wäre der erste Leitende Geistliche aus Hessen-Nassau, der es seit den seligen Zeiten von Kirchenpräsident Helmut Hild vor über 40 Jahren wieder in den Rat der EKD schafft: Volker Jung kandidiert für das Spitzengremium der deutschen Protestanten. Gewählt wird Anfang November in Bremen.

          Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung ist als Kandidat für einen Sitz im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vorgeschlagen worden, wie die EKD am Samstag mitteilte. Mit 23 weiteren Bewerberinnen und Bewerbern wird er auf der bevorstehenden EKD-Synode um die 14 offenen Plätze im Rat ins Rennen gehen. Würde Jung bei der Tagung vom 8. bis 11. November in Bremen gewählt, wäre er der erste Leitende Geistliche aus Hessen-Nassau, der seit Helmut Hild - Kirchenpräsident von 1969 bis 1985 und 1973 in den Rat gewählt - wieder einen Sitz im Spitzengremium der deutschen Protestanten hätte. Neu vorgeschlagen sind neben Jung beispielsweise die westfälische Präses Annette Kurschus und die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs. Auf der Kandidatenliste stehen daneben auch der Vorstandsvorsitzende von Boehringer Ingelheim, Andreas Barner, MDR-Hörfunkdirektor Johann Michael Möller oder die Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese (SPD) und Thomas Rachel (CDU).

          Hintergrund

          Dem Rat der EKD, der für sechs Jahre gewählt wird, gehören 15 Mitglieder an. 14 dieser Mitglieder werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die Präses der Synode steht kraft ihres Amtes als Mitglied des neuen Rates bereits fest. Wahlberechtigt sind die 120 Mitglieder der 12. EKD-Synode und die Mitglieder der Kirchenkonferenz der EKD, die von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet wird. Jede Landeskirche hat bei der Ratswahl eine Stimme.Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er mit theologischer und missionarischer Arbeit die Gemeinschaft der Gliedkirchen in der EKD befördern, für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.

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