Fragen zur Kapitalertragssteuer
Keine neue Kirchensteuer
Thorben Wengert/pixelioDas Geld kommt nicht aus dem Himmel. Die Kirchenmitglieder finanzieren ihre Kirche.28.01.2015 mhart Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Nicht neu – nur einfacher
Ab 2015 wird die Kirchensteuer aus Kapitalerträgen automatisch von den Banken abgeführt. Viele Geldhäuser haben ihre Kundinnen und Kunden darüber bereits früh im Jahr 2014 informiert und damit bei manchen Unsicherheiten und Befürchtungen ausgelöst. Dabei betrifft diese Steuer bei dem derzeitigen Zinsniveau nur Vermögen, die 80.000 Euro übersteigen. Zudem ist sie gar nicht neu. Neu erscheint sie nur denen, die ihre Einkünfte aus Kapitalerträgen bislang dem Finanzamt verschwiegen haben. Im Folgenden werden die häufigsten Fragen dazu beantwortet.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge – ist das eine neue Steuer?
Nein, Kirchensteuer auf Kapitalerträge oberhalb der Freistellungsgrenze von 801 Euro (ledig) beziehungsweise 1.602 Euro (verheiratet) gibt es schon immer. Kapitalerträge waren schon früher als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern, inklusive Kirchensteuerzuschlag. Neu ab 2015 ist lediglich die Art der Erhebung: Seit 2009 wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle ihrer Entstehung von den Banken automatisch erhoben und an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die automatische Weiterleitung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erfolgte nur nach entsprechender Mitteilung des Steuer-pflichtigen an seine Bank. Ab 2015 wird auch die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer grundsätzlich automatisch an die Finanzbehörden weitergeleitet.
Rechnungs-Beispiele
Ich bin verheiratet und mein Ehegatte und ich bekommen ungefähr 1.000 Euro im Jahr an Zinsen. Wie viel Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer muss ich denn nun bezahlen?
In diesem Fall: gar keine. Nur wenn Sie als Kirchenmitglied Zinsen und Dividenden erzielen, die über die Freistellungsgrenzen hinausgehen, fällt für die überschüssigen Erträge Kapitalertragsteuer und damit auch Kirchensteuer an. Als Alleinstehender können Sie Ihren Banken Freistellungsaufträge von insgesamt bis zu 801 Euro erteilen, als Ehegatten bis zu 1.602 Euro. Wenn man einen Zinssatz von zwei Prozent voraussetzt, dann fällt für Verheiratete bis zu einem Vermögen von 80.000 Euro gar keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer an.
Und wenn jemand höhere Rücklagen hat – sagen wir 250.000 Euro, was muss der an Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer bezahlen?
250.000 Euro erbringen – wieder bei einem derzeit realistischen Zinssatz von zwei Prozent – 5.000 Euro Zinsen, darauf wären 75 Euro für die Arbeit der Kirche anzurechnen.
Was wird jetzt genau neu geregelt?
Es geht darum, das Verfahren zum Abzug der Kirchensteuer für alle Beteiligten zu vereinfachen. Schon seit 2009 wird die Steuer auf Kapitalerträge direkt an der Quelle ihrer Entstehung, also von den Banken einbehalten und an die staatlichen Finanzbehörden weitergeleitet. Für die Kirchensteuer war das nur möglich, wenn der Steuer-pflichtige seine Religionszugehörigkeit der Bank ausdrücklich mitgeteilt hatte. Sonst war er verpflichtet, diese Angaben auf jeden Fall in seiner Steuererklärung zu machen. Nun rufen die Geldinstitute das „Religionsmerkmal“ automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Sie erhalten die Angaben verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer und können damit die Kirchensteuer über die Finanzbehörden gleich an die richtige Religionsgemeinschaft (zum Beispiel eine evangelische Landeskirche) weiterleiten.
Wissen die Bankmitarbeiter also nun künftig, ob ich evangelisch oder katholisch bin?
Nein, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank ist die Religionszugehörigkeit nicht einsehbar. Auch in den Kundenstammdaten wird sie nicht ausgewiesen. Die Banken erhalten das „Religionsmerkmal“ unter Beachtung der hohen Anforderungen des Datenschutzes verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer. Die Weiterverarbeitung dieser Ziffer erfolgt in einer gesicherten Umgebung.
Datenschutz hin, Datenschutz her – mir ist das nicht geheuer, dass der Staat meine Religionszugehörigkeit den Banken mitteilt. Kann ich mich dagegen wehren?
Ja, Sie können der Weitergabe widersprechen und einen Sperrvermerk setzen lassen. Dazu wird es künftig ein amtliches Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) geben. Die Bank erhält dann von dem Amt eine Mitteilung und behält keine Kirchensteuer ein. Allerdings müssen Sie in diesem Fall in Ihrer Steuererklärung im Folgejahr die erforderlichen Angaben nachholen.
Ich dachte immer, Kirche und Staat sind in Deutschland getrennt. Warum erheben dann aber die Finanzämter für die Kirche die Steuern?
Kirche und Staat sind getrennt in Deutschland. Der Staat ist beim Einzug der Kirchensteuer für die Kirche als Dienstleister tätig, wie er es für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts – die das Recht haben, Steuern zu erheben – auch ist. Und der Staat tut das schließlich nicht umsonst. Hessen lässt sich seine Dienstleistung mit drei Prozent, Rheinland-Pfalz mit vier Prozent des Kirchensteueraufkommens bezahlen. Die Kirche spart sich ihrerseits den bürokratischen Aufwand einer eigenen Steuerverwaltung und kann das Geld für ihre Arbeit in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie oder Bildung einsetzen. Bis ins 19 Jahrhundert wurde die Kirche erheblich durch direkte staatliche Leistungen finanziert. Erst durch eine eigene Kirchensteuer konnte die Kirche vom Staat unabhängig werden – und das ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Deswegen ist das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer auch im Grundgesetz garantiert.
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