Dekanat Gießen

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanates Gießen zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

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          Tod und Bestattung

          Alle Lebewesen müssen sterben. Im vollen Bewusstsein dieser Realität verkündigt die christliche Kirche dennoch den Sieg der Liebe Gottes über die Macht des Todes. Quelle ihres Glaubens ist das Zeugnis der Heiligen Schrift und ihre Botschaft vom Kreuz, der Überwindung des Todes und der Auferstehung Jesu Christi. Damit ruft die Christenheit die ganze Welt aus Verlorenheit und Todesangst zum getrosten Glauben an Gott.

          Christlicher Glaube hält fest an der Verheißung gelingenden Lebens, vor und nach dem Tode. Christlicher Glaube hält fest an der Hoffnung auf die Auferstehung von den Toten. Christlicher Glaube wartet auf den neuen Himmel und die neue Ende. Dieser Glaube lässt getrost leben und sterben und gibt Kraft zum Leben. Es gilt, das Schweigen über den Tod zu durchbrechen, sich bedrängenden Fragen zu stellen, Menschen bei der Vorbereitung auf das Sterben zu helfen, Sterbende und Leidtragende zu begleiten.

          "Herr lehre mich doch, dass es ein Ende haben muss und mein Leben ein Ziel hat und ich davon muss." (aus Psalm 39)

          "Und ich sah einen neuen Himmel und eine neue Erde; denn der erste Himmel und die erste Erde sind vergangen, und das Meer ist nicht mehr. ... Und Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der Tod wird nicht mehr sein, noch Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein; denn das Erste ist vergangen. Und der auf dem Thron saß, sprach: Siehe, ich mache alles neu!" (Offenbarung 21, l-5a)


          Zuwendung zu Kranken, Sterbenden und Trauernden

          Die christliche Kirche will helfen, Sterben und Tod zu bedenken. Sie bietet Sterbenden und ihren Angehörigen persönliche Zuwendung, den Zuspruch christlicher Hoffnung in Wort und Sakrament und die Hilfe des Gebetes an. Evangelische Gemeindemitglieder und vor allem die Angehörigen sollen Sterbende begleiten, den Kranken tröstende Worte aus der Heiligen Schrift und dem Gesangbuch sagen, mit den Sterbenden und für sie beten und ihnen anbieten, einen Pfarrer oder eine Pfarrerin zu rufen.

          Die Evangelische Kirche unterstützt die Hospizbewegung. Der Hospizgedanke bejaht das Leben, will den Tod weder beschleunigen noch hinauszögern, sondern sterbenden und alten Menschen helfen, ihr Leben bis zum Ende als menschenwürdig, sinnvoll und lebenswert erfahren zu können. Im Mittelpunkt der Begleitung stehen die Bedürfnisse und Wünsche der Kranken.


          Gottesdienst zur Bestattung

          Anlässlich des Todes eines Kirchenmitgliedes findet ein evangelischer Gottesdienst statt. In ihm wird Jesus Christus als Hoffnung im Leben und Sterben verkündigt. Die Gemeinde bedenkt das zu Ende gegangene Leben. Sie bittet für den verstorbenen Menschen um die Gnade Gottes. Gemeinsam mit den Hinterbliebenen bittet die christlichen Gemeinde um Kraft und Trost in Leid und Anfechtung und ruft zur Besinnung auf das eigene Ende auf. Bei dem Gottesdienst sollen weder Menschen verherrlicht noch Gottes Urteil vorweggenommen werden. Die Gestaltung des Gottesdienstes zur Bestattung richtet sich nach der Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) für die kirchliche Bestattung, nach den örtlichen Gegebenheiten und der Ordnung der jeweiligen Gemeinde. Bevor der Sarg zum Friedhof gebracht wird, kann auf Wunsch der Angehörigen eine Andacht oder Aussegnung stattfinden.

          Der Bestattungsgottesdienst wird in der Regel in der Friedhofskapelle gehalten. Bei Erdbestattungen wird der oder die Verstorbene nach dem Gottesdienst von der Friedhofskapelle aus bestattet. Nach einer Einäscherung im Krematorium begleiten eine Pfarrerin oder ein Pfarrer die Familie nach Wunsch bei der Urnenbeisetzung. Hat vor der Einäscherung keine Trauerfeier stattgefunden, so kann diese in Verbindung mit der Urnenbeisetzung geschehen. Im Gottesdienst am Sonntag nach der kirchlichen Bestattung wird des verstorbenen und Gemeindemitglieds seiner Angehörigen in einer Fürbitte gedacht. Die Angehörigen werden zu diesem Gottesdienst eingeladen.


          Bestattung und kirchliche Mitgliedschaft

          Nach der Anmeldung der Bestattung in der zuständigen Gemeinde führt ein Pfarrer oder eine Pfarrerin mit den Angehörigen ein persönliches Gespräch und erläutert dabei auch Form und Inhalt des Gottesdienstes. Soll die Bestattung durch einen anderen Pfarrer oder eine andere Pfarrerin vorgenommen werden, so ist die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde erforderlich.
          Ein Gottesdienst zur Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass der oder die Verstorbene zum Zeitpunkt des Tode der Evangelischen Kirche angehört hat. Gehörte der Verstorbene der Evangelischen Kirche nicht an, so kann der Gottesdienst dennoch gehalten werden,

          • wenn bekannt ist oder glaubhaft versichert wird, dass der Verstorbene die Aufnahme oder einen Wiedereintritt in die Evangelische Kirche angestrebt oder erbeten hat;
          • wenn der Verstorbene Mitglied einer anderen christlichen Kirche oder Glaubensgemeinschaft war, eine Bestattung durch den Pfarrer seiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft jedoch wegen besonderer Gründe, insbesondere wegen eines ausdrücklichen Wunsches des Verstorbenen, nicht möglich ist. Der Pfarrer der anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft ist davon in Kenntnis zu setzen.

          Gehörte der Verstorbene der Evangelischen Kirche nicht an, so kann der Gottesdienst ausnahmsweise gehalten werden, wenn die Bitte der Angehörigen und das Gespräch mit ihnen eine kirchliche Bestattung aus seelsorgerlichen Gründen nahe legt und dies im Blick auf das Verhältnis des Verstorbenen zur Evangelischen Kirche nicht ausgeschlossen scheint. Eine kirchliche Bestattung darf nicht gegen den erklärten Willen des Verstorbenen vorgenommen werden.

          Bei der Entscheidung über eine solche Ausnahme berät der Kirchenvorstand den Pfarrer oder die Pfarrerin. Lehnt ein Pfarrer oder eine Pfarrerin die kirchliche Bestattung ab, so können die Angehörigen sich an den Dekan wenden.


          Gottesdienst zur Bestattung ungetaufter Kinder

          Stirbt ein Kind ungetauft oder ist es tot geboren, so wird es kirchlich bestattet, wenn die Eltern darum bitten.


          Gottesdienst zur Bestattung von Menschen, die sich das Leben genommen haben

          Auch wenn ein Gemeindemitglied sich das Leben genommen hat, wird es kirchlich bestattet. Damit bezeugt die Kirche, dass die Liebe Christi bis in die tiefste menschliche Verzweiflung hineinreicht.


          Friedhof und Grabmäler

          Für die christliche Gemeinde ist die Ruhestätte der Toten ein Ort stiller Besinnung und Einkehr. Darum trägt sie an ihrem Teil zur würdigen Gestaltung und Pflege der Friedhöfe bei. In der Gestaltung der Grabstätten sollten evangelische Christinnen und Christen übertriebenen Aufwand meiden. Inschriften und Sinnbilder der Grabmäler sollten Hinweis auf die Gewissheit des christlichen Glaubens sein.


          Gedenken an die Toten

          Angesichts der Vergänglichkeit menschlichen Lebens verkündigt die christliche Gemeinde die Wiederkunft Jesu Christi und die Auferstehung der Toten. Sie bezeugt die Hoffnung auf eine neue Schöpfung über Tod und Grab hinaus. Deshalb feiern viele Gemeinden am frühen Ostermorgen Gottesdienste auf den Friedhöfen.

          In den Gottesdiensten am vorletzten Sonntag im Kirchenjahr nimmt die Kirche den staatlichen Volkstrauertag zum Anlass, der durch Krieg und Gewaltherrschaft Getöteten aller Völker in einem Friedenssonntag zu gedenken. Sie ruft dabei auf zur Abkehr von allen Feindbildern, zu Versöhnung und Frieden.

          Die evangelischen Gemeinde gedenken insbesondere am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem sogenannten Ewigkeitssonntag, der verstorbenen Mitglieder. Dabei werden in der Regel die Namen der im letzten Jahre kirchlich bestatteten Gemeindeglieder verlesen.

          Werden Vertreterinnen oder Vertreter der Evangelischen Kirche gebeten, an Feiern zum Volkstrauertag oder bei Gedenktagen mitzuwirken, sollen sie die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ins Licht der christliche Botschaft stellen und unter der Verheißung des Reiches Gottes zur Besinnung und Umkehr rufen.

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