Asylverfahrensberatung
in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung
Das Beratungsangebot des Evangelischen Dekanats richtet sich an Geflüchtete, die in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen untergebracht sind.
Asylsuchende, die bereits in Gemeinschaftsunterkünften oder Privatwohnungen in der Stadt oder im Landkreis Gießen wohnen, können sich an das regionale Diakonische Werk Gießen wenden. Diakonisches Werk Gießen
Die Asylverfahrensberatung wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, aus Mitteln des Landes Hessen sowie aus kirchlichen Eigenmitteln.
Die Beratung ist aber unabhängig und orientiert sich an den Bedürfnissen Geflüchteter.
Die Beratung umfasst:
- Informationen zum Asylverfahren und Asylrecht
- Infos zu Handlungsmöglichkeiten und Rechtsfolgen, Einschätzung zu Chancen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht
- Fragen zum Dublin-Verfahren und möglichen Bleibeperspektiven
- Fragen zu Sozialleistungen (AsylblG u.a.)
- Hilfe bei der Vorbereitung von Anhörungen
- Erläuterungen zu Möglichkeiten des Rechtsschutzes
Zur Beratung gehört es praktisch, mitgebrachte Dokumente zu sichten und deren Inhalt zu erklären. Die Beraterinnen besprechen mit den Geflüchteten, was sie bei den Behörden erwartet, welche Strukturen und Anforderungen es gibt. Sie erfahren, wie ihr Asylverfahren genau funktioniert und welche Perspektiven ihnen das deutsche und europäische Asylsystem eröffnet.
Die Beraterinnen bereiten die Geflüchteten auf Termine vor, wie z.B. auf die Anhörung des Bundesamtes und schauen, was die geflüchteten Menschen darüber hinaus brauchen und recherchieren bei Bedarf weitere Hilfen in ihren Netzwerken.
Auch wenn Geflüchtete nach einer Ablehnung nicht wissen, wie es weitergeht, können die Beraterinnen gemeinsam mit ihnen die Situation und schauen, ob es weitere Möglichkeiten für sie gibt.